Beitrag zur Ausgabe Freies Hören (4.2/2015). | Volltext
Abstract: Fremdreferenzielles Komponieren ist seit jeher paradigmatisch für Musikproduktion überhaupt. Das Sound Sampling stellt für die Gegenwart musikalischer Produktion die Standardpraxis fremdreferenziellen Komponierens dar. In seiner jüngsten Metall-auf-Metall-Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof dies anerkannt. Zugleich hat das Gericht ein Replay-Gebot eingeführt, wonach praktisch kein Anwendungsbereich mehr verbleibt, Tonaufnahmen Dritter mittels Sound Sampling frei im Sinne der gesetzlichen Ausnahmeregelung des § 24 Abs. 1 UrhG benutzen zu können. Der Beitrag erläutert das Replay-Gebot in seiner Entstehung und seinen Folgen. Und er zeigt, warum das Replay-Gebot Sound Sampling als kulturelle Praxis in seiner ästhetischen Spezifik verfehlt.